Wohnungsauflösung im Todesfall
Wenn bei Ihnen eine Wohnungsauflösung ansteht, ist meistens ein Todesfall eingetreten. Dazu wünschen wir unser herzliches Beileid.
Sie können sich auf unsere ruhige und wertschätzende Herangehensweise bei der Nachlassauflösung eines von Ihnen geliebten Menschen verlassen.
Wir haben langjährige Erfahrung beim empathischen Umgang mit der Haushaltsauflösung eines unlängst verstorbenen Angehörigen. Bei einem Todesfall stehen viele persönliche Gegenstände der Haushaltseinrichtung mit unschätzbarem Erinnerungswert zur Disposition. Die liebsten Dinge im Nachlass eines Verstorbenen werden sicherlich von Ihnen in den eigenen Besitz genommen. Meist jedoch ist so viel Weiteres an Hausratsgegenständen, Gemälden, Elektrogeräten und Möbeln vorhanden, dass eine objektive Sichtung und kompetente Bewertung vorgenommen werden muss. Wir entscheiden gemeinsam, was vom Nachlass bestmöglichst verkauft werden kann, und was davon leider der Entsorgung zugeführt werden sollte.
Besenreine Haushaltsauflösungen im Todesfall zum Festpreis in ganz Nordrhein-Westfalen
Unser fester Standort und der Lagerverkauf befinden sich im Herzen von NRW, in 40789 Monheim, Niederstraße 46, direkt am Rhein, zentral gelegen zwischen Düsseldorf und Köln.